Der Beruf des Apothekers ist ein sogenannter reglementierter Beruf. Das heißt, dass Sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen, um in Deutschland arbeiten zu können.
Wenn Sie Ihren Berufsabschluss als Apotheker oder Apothekerin im Ausland absolviert haben und jetzt in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Approbation.
Egal, ob Sie in einem Land der EU oder außerhalb der EU (einem sogenannten Drittstaat) studiert haben, müssen Sie in jedem Fall die Fachsprachenprüfung ablegen. Nur wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, können Sie entweder die Approbation beantragen (EU-Abschluss), oder die Berufserlaubnis (Abschluss aus einem Drittstaat) bekommen. Mit dieser können Sie maximal zwei Jahre als Apotheker bzw. Apothekerin unter Aufsicht arbeiten. Anschließend müssen Sie eine Kenntnisprüfung absolvieren, um dann ebenfalls die Approbation zu erhalten.
www.lak-rlp.de/ausbildung/anerkennung-auslaendischer-bildungsabschluesse/sprachpruefung/
Sie sind unsicher, ob Sie gut vorbereitet sind?
Das Prüfungstraining für die Fachsprachenprüfung vor der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz bereitet Sie gezielt auf die neuen Anforderungen vor.
Prinzipiell können Sie an unserem Prüfungstraining auch teilnehmen, wenn Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland ablegen wollen. Grundlage für den Kurs ist allerdings die rheinland-pfälzische Prüfung.
Die Prüfung setzt ein Sprachniveau B2/C1 gemäß GER voraus. Auf dieser Grundlage werden an zwei Wochenenden (Freitag-Sonntag) alle Prüfungsteile intensiv geübt:
10./11./12.01.2020 und 24./25./26.01.2020
Mindestteilnehmerzahl 5, Höchstteilnehmerzahl 16
13:30 Uhr bis 17:45 Uhr, insgesamt 30 UE
55118 Mainz, Haus des Jugendrechts, Erthalstr. 2 (direkt am Hauptbahnhof)
Auf Anfrage
Stephanie Freitag
Tel.: 0178 6122220
freitag(at)emmi-consulting.de